Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1
Extablish AG, offeriert als Distributor/Händler ihren Fachhändlern und Endkunden, nachfolgend "Kunden" genannt, im Informatikbereich ein breites Angebot an Produkten sowie einzelnen Dienstleistungen.
1.2
Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von Extablish AG zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Extablish AG und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.3
Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von Extablish AG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von Extablish AG nicht im Widerspruch stehen.
1.4
Alle Nebenanreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.5
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
1.6
Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder andere geeignete Weise bekanntgegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.
1.7
"Produkte" sind von Extablish AG angebotene und vertriebene Maschinen, Geräte; Bauteile und Zubehör, insbesondere EDV-Hardware, des weiteren Teile davon, Zusatzeinrichtungen sowie Software.
2. Bestellung, Lieferung, Uebergabe der Produkte
2.1
Bestellungen können telefonisch, elektronisch (z.B. per E-Mail) oder schriftlich (per Brief) erfolgen.
2.2
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Bei sofortiger Lieferung/Abholung erfolgt keine Auftragsbestätigung. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
2.3
Die von Extablish AG angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von Extablish AG schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen Extablish AG in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Extablish AG haftet für diesen Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von Extablish AG zurückzuführen ist.
2.4
Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die Extablish AG keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist Extablish AG berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
2.5
Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit Extablish AG. Kosten, die bereits entstanden sind, kann Extablish AG dem Kunden belasten.
2.6
Für Sammel- und Terminlieferungen gelten die jeweiligen "Besonderen Bestimmungen" von Extablish AG. Extablish AG ist zu Teillieferungen berechtigt.
3. Abnahmen und Prüfung
3.1
Der Kunde ist verpflichtet, die von Extablish AG gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung, Extablish AG schriftlich bekanntzugeben.
3.2
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
4. Uebergang von Nutzen und Gefahr
4.1
Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.
4.2
Werden die Produkte vom Kunden nicht termin-konform abgeholt, so werden die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden nachgeschickt.
5. Rücksendung von Produkten
5.1
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Extablish AG und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des
Kaufbeleges zu erfolgen. Für geöffnete Software ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
5.2
Extablish AG behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann Extablish AG eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.
5.3
In jedem Fall gelten die von Extablish AG und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Kunde hat vor der Rücksendung bei Extablish AG eine "Retouren-Nnummer" zu verlangen.
6. Preise
6.1
Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von Extablish AG verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer(Fachhändler), inkl. Mehrwertsteuer (Endkunde) verzollt und ab Verteilzentrum der Extablish AG.
Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer(Fachhändler) zu Lasten des Kunden.
Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.
6.2
Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung berechnet. Soweit Extablish AG seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten. Im übrigen kann Extablish AG jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der Extablish AG am zehnten Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig und verfallen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Extablish AG kann einen Verzugszins in Höhe von 10% geltend machen.
7.2
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Extablish AG ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
7.3
Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Extablish AG angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Extablish AG berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist Extablish AG auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.
7.4
Alle Forderungen von Extablish AG, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn
(a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder
(b) auf Verlangen von Extablish AG nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von Extablish AG an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, Extablish AG zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
7.5
Auf Verlangen von Extablish AG tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von Extablish AG gelieferten Produkte zahlungshalber an Extablish AG ab (Art. 172 OR).
7.6
Checks werden von Extablish AG nur zahlungshalber und nach vorheriger besonderer und schriftlicher Abmachung und unter der Voraussetzung entgegengenommen, dass alle Kosten und Spesen vom Kunden getragen werden.
8. Verrechnung / Retentionsrecht
8.1
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Extablish AG zu verrechnen.
8.2
Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen der Extablish AG ist vollumfänglich wegbedungen.
8.3
Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung ver-pflichtet unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1
Die von Extablish AG gelieferten Produkte bleiben - solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen - im Eigentum der Extablish AG, bis Extablish AG den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Extablish AG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen
Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen Extablish AG umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben
(vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
9.2
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Extablish AG gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
10. Extablish AG - Dienstleistungen und Support
10.1
Supportleistungen sind im Produktepreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.
11. Garantie
11.1
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Extablish AG keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
11.2
Die Gewährleistung von Extablish AG für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber Extablish AG und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von Extablish AG besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
11.3
Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkt beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
11.4
Des weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Extablish AG schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel,
welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung;
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installations-Vorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
g) Modifikationen oder Reparaturversuche;
h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie andere Gründe, welche weder von Extablish AG noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch Extablish AG auf Kosten des Kunden.
11.5
In jedem Falle hält sich der Kunde an die von Extablish AG bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
12. Haftung
12.1
Extablish AG haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von Extablish AG, deren Hilfspersonen oder den von Extablish AG beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
12.2
Jede weitergehende Haftung von Extablish AG , deren Hilfspersonen und der von Extablish AG beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
12.3
Extablish AG verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
13. Patente und andere Schutzrechte
13.1
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde Extablish AG schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Extablish AG wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet Extablish AG gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.
14. Wiederausfuhr
14.1
Die von Extablish AG vertriebenen Produkte unterliegen den US- und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde zur Zeit die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
15. Software / Programme
15.1
Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von Extablish AG gelieferten Software-Produkte, -Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.
15.2
Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
16. Hersteller-Reporting, Datenschutz
16.1
Der Kunde ist einverstanden, dass Extablish AG kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von Extablish AG beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.
17. Uebertragung
17.1
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Extablish AG übertragen werden.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1
Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.
18.2
Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für Extablish AG sowie für den Kunden bei den am Geschäftssitz von Extablish AG örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten. Extablish AG ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.
Boniswil im Juni 2006, Extablish AG
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1
Extablish AG, offeriert als Distributor/Händler ihren Fachhändlern und Endkunden, nachfolgend "Kunden" genannt, im Informatikbereich ein breites Angebot an Produkten sowie einzelnen Dienstleistungen.
1.2
Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von Extablish AG zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Extablish AG und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.3
Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von Extablish AG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von Extablish AG nicht im Widerspruch stehen.
1.4
Alle Nebenanreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.5
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
1.6
Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder andere geeignete Weise bekanntgegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.
1.7
"Produkte" sind von Extablish AG angebotene und vertriebene Maschinen, Geräte; Bauteile und Zubehör, insbesondere EDV-Hardware, des weiteren Teile davon, Zusatzeinrichtungen sowie Software.
2. Bestellung, Lieferung, Uebergabe der Produkte
2.1
Bestellungen können telefonisch, elektronisch (z.B. per E-Mail) oder schriftlich (per Brief) erfolgen.
2.2
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Bei sofortiger Lieferung/Abholung erfolgt keine Auftragsbestätigung. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
2.3
Die von Extablish AG angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von Extablish AG schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen Extablish AG in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Extablish AG haftet für diesen Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von Extablish AG zurückzuführen ist.
2.4
Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die Extablish AG keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist Extablish AG berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
2.5
Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit Extablish AG. Kosten, die bereits entstanden sind, kann Extablish AG dem Kunden belasten.
2.6
Für Sammel- und Terminlieferungen gelten die jeweiligen "Besonderen Bestimmungen" von Extablish AG. Extablish AG ist zu Teillieferungen berechtigt.
3. Abnahmen und Prüfung
3.1
Der Kunde ist verpflichtet, die von Extablish AG gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung, Extablish AG schriftlich bekanntzugeben.
3.2
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
4. Uebergang von Nutzen und Gefahr
4.1
Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.
4.2
Werden die Produkte vom Kunden nicht termin-konform abgeholt, so werden die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden nachgeschickt.
5. Rücksendung von Produkten
5.1
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Extablish AG und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des
Kaufbeleges zu erfolgen. Für geöffnete Software ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
5.2
Extablish AG behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann Extablish AG eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.
5.3
In jedem Fall gelten die von Extablish AG und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Kunde hat vor der Rücksendung bei Extablish AG eine "Retouren-Nnummer" zu verlangen.
6. Preise
6.1
Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von Extablish AG verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer(Fachhändler), inkl. Mehrwertsteuer (Endkunde) verzollt und ab Verteilzentrum der Extablish AG.
Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer(Fachhändler) zu Lasten des Kunden.
Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.
6.2
Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung berechnet. Soweit Extablish AG seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten. Im übrigen kann Extablish AG jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der Extablish AG am zehnten Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig und verfallen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Extablish AG kann einen Verzugszins in Höhe von 10% geltend machen.
7.2
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Extablish AG ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
7.3
Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Extablish AG angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Extablish AG berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist Extablish AG auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.
7.4
Alle Forderungen von Extablish AG, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn
(a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder
(b) auf Verlangen von Extablish AG nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von Extablish AG an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, Extablish AG zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
7.5
Auf Verlangen von Extablish AG tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von Extablish AG gelieferten Produkte zahlungshalber an Extablish AG ab (Art. 172 OR).
7.6
Checks werden von Extablish AG nur zahlungshalber und nach vorheriger besonderer und schriftlicher Abmachung und unter der Voraussetzung entgegengenommen, dass alle Kosten und Spesen vom Kunden getragen werden.
8. Verrechnung / Retentionsrecht
8.1
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Extablish AG zu verrechnen.
8.2
Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen der Extablish AG ist vollumfänglich wegbedungen.
8.3
Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung ver-pflichtet unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1
Die von Extablish AG gelieferten Produkte bleiben - solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen - im Eigentum der Extablish AG, bis Extablish AG den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Extablish AG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen
Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen Extablish AG umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben
(vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
9.2
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Extablish AG gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
10. Extablish AG - Dienstleistungen und Support
10.1
Supportleistungen sind im Produktepreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.
11. Garantie
11.1
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Extablish AG keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
11.2
Die Gewährleistung von Extablish AG für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber Extablish AG und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von Extablish AG besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
11.3
Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkt beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
11.4
Des weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Extablish AG schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel,
welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung;
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installations-Vorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
g) Modifikationen oder Reparaturversuche;
h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie andere Gründe, welche weder von Extablish AG noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch Extablish AG auf Kosten des Kunden.
11.5
In jedem Falle hält sich der Kunde an die von Extablish AG bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
12. Haftung
12.1
Extablish AG haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von Extablish AG, deren Hilfspersonen oder den von Extablish AG beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
12.2
Jede weitergehende Haftung von Extablish AG , deren Hilfspersonen und der von Extablish AG beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
12.3
Extablish AG verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
13. Patente und andere Schutzrechte
13.1
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde Extablish AG schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Extablish AG wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet Extablish AG gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.
14. Wiederausfuhr
14.1
Die von Extablish AG vertriebenen Produkte unterliegen den US- und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde zur Zeit die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
15. Software / Programme
15.1
Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von Extablish AG gelieferten Software-Produkte, -Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.
15.2
Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
16. Hersteller-Reporting, Datenschutz
16.1
Der Kunde ist einverstanden, dass Extablish AG kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von Extablish AG beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.
17. Uebertragung
17.1
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Extablish AG übertragen werden.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1
Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.
18.2
Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für Extablish AG sowie für den Kunden bei den am Geschäftssitz von Extablish AG örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten. Extablish AG ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.
Boniswil im Juni 2006, Extablish AG
